1. Vertragsinhalt
1.1 Dauert eine Veranstaltung länger als 24:00 Uhr, so wird für jede angefangene Stunde ein Zuschlag berechnet.
1.2 Das PALACE LUZERN behält sich vor, Raumreservationen für Sitzungen, Mahlzeiten, etc. auszutauschen, wenn dies den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entspricht und für diesen vertretbar ist; besonders aber auch dann, wenn die ursprüngliche Anzahl der Teilnehmer sich bis zum Anlass ändert.
1.3 Das PALACE LUZERN behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen, Verschiebungen oder Verspätungen mit mehr als 30 Minuten folgende Zuschläge zu verrechnen:
< 60 Personen --> CHF 200.–
60 bis 100 Personen --> CHF 300.–
100-150 Personen --> CHF 350.–
150-200 Personen --> CHF 400.–
> 200 Personen --> CHF 500.–
1.4 Porterage / Gepäckservice
CHF 14.- in & out / pro Person (06:30Uhr – 21:00Uhr)
CHF 20.- in & out / pro Person (21:00Uhr – 06:30Uhr)
1.5 Verteilen von Geschenken: Falls gewünscht CHF 5.– pro Zimmer; die Verteilung erfolgt nach 14.00 Uhr.
1.6 Abfallentsorgung: Wir verrechnen CHF 60.– pro Kubikmeter für die Entsorgung von Kongressmaterial, wie Dokumente, Kartonschachteln etc.
1.7 Der Aufpreis für Frühstück vor 07.00 Uhr beträgt jeweils CHF 450.– für jede angefangene Stunde vor 07.00 Uhr.
1.8 Das PALACE LUZERN stellt dem Veranstalter die vereinbarte Anzahl Zimmer zur Verfügung. Check-in Zeit am Anreisetag ist ab 15.00 Uhr, Check-out Zeit bis 12.00 Uhr am Abreisetag. Sollte das PALACE LUZERN aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein, die reservierten Zimmer zur Verfügung zu stellen, verpflichtet es sich, eine Unterkunft von gleicher Qualität zu organisieren und wird für sämtliche, den vertraglichen Preis übersteigenden Transport- oder Unterbringungskosten, die in diesen Zusammenhang entstehen, aufkommen.
2. Koordination
2.1. Der Veranstalter übermittelt dem PALACE LUZERN bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, die Angaben über die Einrichtung der Sitzungsräumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel sowie die endgültige Menu- und Weinauswahl, die das PALACE LUZERN für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt.
2.2 Kurzfristige Programmänderungen oder zusätzliche Wünsche, auch während des Anlasses, meldet der Organisator der für den Anlass zuständigen Kontaktperson des PALACE LUZERN.
2.3 Der Veranstalter gibt mindestens 24 Stunden vor dem Anlass den genauen Programmablauf (z.B. Reden, Einlagen), sowie 14 Tage vor dem Anlass die genaue Teilnehmerliste bekannt
2.4 Einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke (z.B. Kaffeepausen, Mahlzeiten, etc.) kann das PALACE LUZERN nur garantieren, wenn die Teilnehmer zur vereinbarten Zeit erscheinen oder wenn der Organisator rechtzeitig (mindestens 1 Stunde vorher) die Zeit für den Beginn ändert.
3. Zahlungs- und Annullationsbedingungen
3.1 Die Rechnungen des PALACE LUZERN sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eventuelle Beanstandungen der Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum entgegengenommen werden. Als Gerichtsstand gilt Luzern.
3.2 Das PALACE LUZERN geht grundsätzlich davon aus, dass alle Rechnungen zu Lasten des Veranstalters gehen. Wünscht der Veranstalter spezielle Abrechnungsformen oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss er dies dem PALACE LUZERN vor dem Anlass bekannt geben. Auch in diesen Fällen bleibt der Veranstalter für allfällig nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich.
3.3 Bei kurzfristigen Absagen behält sich das PALACE LUZERN vor, eine Entschädigung für in Aussicht stehende Dienstleistungen in Rechung zu stellen.
Verpflegungsleistungen / Miete / Tagespauschale
Daten |
Annullierungsgebühren |
7 Tage vor der Veranstaltung |
100% der vereinbarten Raummiete und 75% des F&B Arrangements*
75% der vereinbarten Tagespauschale
|
14 Tage vor der Veranstaltung |
75% der vereinbarten Raummiete und des F&B Arrangements*
50% der vereinbarten Tagespauschale |
1 Monat vor der Veranstaltung |
25% der vereinbarten Raummiete und des F&B Arrangements*
25% der vereinbarten Tagespauschale |
2 Monate vor der Veranstaltung |
10% der vereinbarten Raummiete und des F&B Arrangements*
10% der vereinbarten Tagespauschale |
* sind keine Speisen bestellt, gelten folgende Ansätze als Berechnungsbasis:
Apéro CHF 16.-
Cocktail CHF 45.-
Lunch & Dinner CHF 70.-
Logement / Seminarpauschalen
Daten |
Verlangte Anzahlung am oder vor dem genannten Datum |
Annullierungsgebühren |
bis 6 Monate vor Ankunft |
10% des totalen Zimmer/
Veranstaltungsumsatzes |
Max. 25% des aktuellen Reservationsstandes kann ohne Kosten annulliert werden |
bis 120 Tage vor Ankunft |
Keine |
Max. 20% des aktuellen Reservationsstandes kann ohne Kosten annulliert werden |
bis 90 Tage vor Ankunft |
weitere 30% des totalen Zimmer/
Veranstaltungsumsatzes |
Max. 15% des aktuellen Reservationsstandes kann ohne Kosten annulliert werden |
bis 60 Tage vor Ankunft |
Keine |
Max. 10% des aktuellen Reservationsstandes kann ohne Kosten annulliert werden |
bis 30 Tage vor Ankunft |
weitere 50% des totalen Zimmer/
Veranstaltungsumsatzes |
Max. 5% des aktuellen Reservationsstandes kann ohne Kosten annulliert werden |
Annullierungen, welche wir nach 30 Tage vor Anlassbeginn erhalten, werden voll verrechnet.
4. Haftung
4.1 Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht oder die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, grundsätzlich in vollem Umfang einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.
4.2 Für Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Sachen ist der Veranstalter grundsätzlich alleine verantwortlich. Das PALACE LUZERN haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ebenso für den Vorausversand von Materialien und Bedienung von Material des Veranstalters durch unsere Mitarbeiter.
4.3 Soweit das PALACE LUZERN dem Veranstalter technische Hilfsmittel oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder ihm diese von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das PALACE LUZERN von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
5.1 Auf den vorliegenden Vertrag ist Schweizerisches Recht anzuwenden.
5.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich den Gerichtsstand Luzern als ausschliesslichen Gerichtsstand.